Fragen und Antworten zur Mediation
Dies sind Fragen rund um die Mediation die so oder in ähnlicher Form gestellt wurden. Es sind Fragen aus dem Alltag des Mediator. Mit Antworten die Ihnen sicher weiterhelfen!
1. Mein Partner will keine Mediation. Was kann ich machen damit er trotzdem an die Verhandlung kommt?
Eine Mediation setzt grundsätzlich voraus, dass alle Parteien gemeinsam eine Lösung anstreben. Wenn nun eine Seite nicht möchte dürfen Sie vor allem eines nicht tun: Ihren Gegner unter Druck setzen.
Vielfach ist es so, dass nicht jeder weiss wie eine Mediation funktioniert. Auch falsche Vorstellungen ("da bin ich nur der Unterlegene" oder "ein Kuschelseminar ist das Letzte was ich noch brauche") können Parteien dazu bringen nicht an einer Mediationssitzung teilzunehmen.
Wir von der Mediation SO versorgen alle Seiten mit genügenden Informationen. Sei dies mit Informationsmaterial oder in einem persönlichen (auch telefonischen) Vorgespräch.
Auch hilft vielfach das Wissen, dass die erste halbe Stunde der ersten Sitzung nicht verrechnet wird. Sie vergeben sich nichts, ausser ein wenig Zeit. Dort können alle Fragen gestellt werden. Dort sieht man auch sofort ob die "Chemie" zwischen Mediator und Parteien stimmt.
Weitere Argumente wie z.B. - eine Mediation ist kostengünstiger wie ein Gerichtsverfahren - eine Mediation ist auch zeitlich schneller und flexibler - sind Pluspunkte. Und zum Schluss noch zwei Tipps:
Tipp 1. Eine Mediation kann auch im Shuttle-Verfahren durchgeführt werden. D.h. die Konfliktparteien kommen jeweils einzeln zu einer Sitzung und der Mediator vermittelt direkt zwischen allen Seiten.
Tipp 2. Möglich ist auch eine Einzel-Mediation, d.h. mit nur einer Seite. Dies gibt oftmals Klarheit über die Fragen, was will ich, was will möglicherweise der Andere, was brauche ich, was braucht möglicherweise der Andere.
2. Was kostet den nun so eine Mediation? Wer bezahlt das alles?
Dies ist einerseits davon abhängig wieviele Parteien an der Mediation teilnehmen und andererseits um welche Art von Mediation es sich handelt. Der Mediator verrechnet nur nach Stunden und nicht nach dem Streitwert!
Bei Scheidungen und Trennungen (2 Parteien) z.B. beträgt die Stunde pro Mediator CHF 180.--. Hinzu kommt Zeit für die Vor- und Nachbearbeitung, Abklärungen, Schreibarbeiten und Telefonate. Rechnen Sie hier mit etwa 20 bis 30 Prozent auf die Gesamtstundenzahl. Spesen, Fahrtkosten sowie allfällige Aufwendungen für juristische, steuertechnische und wirtschaftliche Beratungen und Expertisen werden separat ausgewiesen.
Bei Mehrparteien-, Wirtschafts- und Erbmediationen gelten Stundenansätze ab CHF 230.--
Zur Frage wer das alles bezahlt: Im Allgemeinen teilen sich die Parteien die Kosten halbe-halbe. Andere Aufteilungen oder Regelungen sind möglich. Über das wie und wer bestimmen die Parteien gemeinsam.
Tipp 1: Falls Sie eine Rechtschutzversicherung haben, fragen Sie nach einer Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme nach (gilt aber in der Regel nicht bei Scheidungen und Trennungen).
Tipp 2: In kindesrechtlichen Angelegenheiten nicht vermögensrechtlicher Natur haben die Parteien Anspruch auf eine unentgeltliche Mediation, wenn ihnen die erforderlichen Mittel fehlen und ihnen das Gericht die Durchführung einer Mediation empfiehlt.
3. Unser Verfahren vor Gericht dauert nun schon über ein Jahr. Eine Mediation ist doch nur eine weitere Zeitverzögerung?
Die gerichtlichen Verfahren dauern immer länger und das "Warten auf Gerechtigkeit" ist heutzutage der Regelfall. Die lange Dauer eines Prozesses ist physisch belastend und ein "Fundamentalproblem des ganzen Rechtsschutzes". Eine Mediation ist eine wirkliche Alternative, eine echte Zeitersparnis und keine weitere Zeitverzögerung.
Entscheiden sich die Parteien für eine Mediation, bleibt das Gerichtsverfahren bis zum Abschluss des Mediationsverfahrens sistiert.
Gelingt die Mediation, so haben die Parteien die Möglichkeit, ihre schriftliche Vereinbarung durch das Gericht genehmigen zu lassen. Die Vereinbarung wird dann zu einem rechtskräftigen Entscheid und ist vollstreckbar.
Ist das Mediationsverfahren erfolglos, nimmt das Gericht das Verfahren an dem Punkt wieder auf, an dem es sistiert worden ist.
Bedenken Sie auch, dass eine Mediation innert Wochenfrist begonnen werden kann. Auch die Dauer des ganzen Verfahrens bestimmen die Parteien selber. Bei der durchschnittlichen Dauer von 5 Sitzungen pro Fall (vgl. Umfrage SDM-FSM 2008) und der Bereitschaft der Parteien, eine Lösung zu wollen, können selbst "schwierige Fälle" innerhalb wenigen Tagen und Wochen erledigt werden. Erfolgreich erledigt werden!
4. Wo finden den Mediationsitzungen statt? Bei uns zu Hause in der Wohnstube?
Nein. Mediationen werden immer an einem neutralen Ort durchgeführt. Für die Verhandlungen braucht es die Ruhe ohne Ablenkungen und den richtigen Raum.
Wir führen Mediationen vorzugsweise in unseren Räumlichkeiten in Grenchen durch.
Bei zu grossem Anfahrtsweg oder bei Mehrparteien- und Grossmediationen verfügen wir auch über Lokalitäten in Bern, Basel und Zürich.
5. Ist eine Vereinbarung überhaupt gültig?
Grundsätzlich ist jede Vereinbarung gültig sofern sie nicht geltendes Recht verletzt oder Vorschriften missachtet.
Die Frage nach der Rechtsgültigkeit ist schwieriger zu beantworten. Wird ein rechtskräftig, verwertbarer Titel angestrebt (so nennen es Juristen), braucht es gewisse Bedingungen die je nach Thematik verschieden sein können.
Bei der Erbschaftsmediation sind beispielsweise Vereinbarungen, die die Pflichtteilsansprüche der Nachkommen missachten, nicht gültig. Bei Scheidungen sind Vereinbarungen erst dann rechtsgültig wenn das Gericht sie genehmigt hat (Art. 140 ZGB). Damit alles seine Gültigkeit hat und nicht "etwas" übersehen oder vergessen wurde, empfehlen wir deshalb immer eine juristisch, unabhängig Prüfung der Vereinbarung.
6. Wenn ich nicht mehr will, kann ich dann eine Mediation einfach so beenden?
Jede Partei kann jederzeit die Mediation abbrechen. Ohne Wenn und Aber.
Aufgrund der Fairness bitten wir jedoch die Parteien einen Abbruch am Anfang einer Sitzung mitzuteilen.
7. Was geschieht wenn in einer Mediation juristische Fragen auftauchen? Ist der Mediator auch Rechtsberater bzw. Anwalt?
Der zertifizierte Mediator SDM-FSM ist ein professioneller Vermittler und kein Rechtsanwalt. Aufgrund seiner Ausbildung ist der Mediator jedoch in der Lage rechtliche Probleme zu erkennen.
Wenn in einer Mediation juristische Fragen auftauchen, entscheiden die Parteien wie damit zu verfahren ist. Das gleiche gilt auch für Fragen rund um die Steuern. Der Mediator wird die Parteien darauf aufmerksam machen, dass jederzeit externe Fachleute hinzugezogen werden können. Beachten Sie auch Punkt 5 dieser Fragen und Antworten: "Ist ein Vereinbarung überhaupt rechtsgültig?".
8. Unser Konflikt innerhalb der Familie (Erbstreitigkeiten) ist sehr kompliziert und hochemotional. Ist eine Mediation die Lösung?
Bei komplexen Mediationen mit vielen Emotionen führen wir Verhandlungen nur in Co-Mediation durch. D.h. nicht einer, sondern zwei ausgebildete Mediatoren begleiten die Parteien.
Aber was heisst den nun "hochemotional"? Emotionen sind Teil unserer Art, aber nicht jedes Gefühl im Gespräch, jede Emotion, muss gleich "hochkochen". Damit aber bei unterschiedlichen Meinungen trotzdem die Struktur - sprich der Gesprächsablauf und die Inhalte - nicht verloren gehen, dafür sorgt der Mediator. Und wenn zwei Mediatoren komplexe Gespräche leiten, bedeutet es einen Zeitgewinn. Trotz der höheren Kosten.
9. Der Richter hat an der letzen Verhandlung gesagt, dass wir unsere Probleme in einer Mediation lösen sollen. Was ist, wenn ich nicht will?
Wenn Sie nicht wollen, müssen Sie auch nicht. Die Mediation ist immer freiwillig!
Aber vielleicht meinte der Richter auch, dass Sie in einer Mediation mehr Zeit zur Verfügung haben um den Konflikten auf den Grund zu gehen. Die meisten Gerichte reservieren genügend Zeit für ihre Fälle, jedoch können und wollen Richter nicht unendlich lange Prozesse. In einer Mediation dagegen können Wünsche, Interessen und Bedürfnisse ohne Zeitdruck geklärt werden.
10. Wir sind in der Scheidung. Mein Mann ist sehr dominant und intelligent. Ich habe doch in einer Mediation keine Chance gegen ihn?
Genau aus diesem Grund ist der Mediator da. Seine Allparteilichkeit und Neutralität sorgt dafür, dass jede Seite gleichermassen zu Wort kommt, dass jede Seite ihre Sicht der Dinge darlegen kann. Bei schwierigen Fällen besteht auch die Möglichkeit, dass zu Anfang eine Shuttle-Mediation durchgeführt wird. D.h. der Mediator spricht mit jeder Partei einzeln - ohne Störung der Gegenseite.
11. Bei Mobbing am Arbeitsplatz oder bei Streitigkeiten mit meinem Arbeitgeber ist da eine Mediation sinnvoll?
Ja, denn die meisten Arbeitgeber sind an einem guten, harmonischen und produktiven Arbeitsklima interessiert. Bei einem Thema wie Mobbing ist eine Mediation zudem eine schnelle und kostengünstige Methode um den Arbeitsfrieden wieder herzustellen. Kontaktieren Sie hierfür direkt ihren Arbeitgeber.
12. Wir haben keine grossen Probleme, nur über die Kinderalimenten streiten wir immer. Können wir auch nur über dieses eine Thema reden?
Ja, selbstverständlich. Die Parteien bestimmen alleine über die Anzahl der Themen (nicht der Mediator). Dabei spielt es keine Rolle ob es ein einziges oder zwei oder zehn Themen sind.
13. Unser Nachbar macht uns "die Hölle heiss". Wir getrauen uns nicht ihn für eine Mediation zu fragen. Können Sie uns helfen?
Der grösste Erfolg für einen Mediationsbeginn haben Sie wenn die Initiative von Ihnen ausgeht. Wir verstehen jedoch, dass eine direkte Kommunikation manchmal schwierig sein kann. Der Mediator kann, auf Ihren Auftrag hin, eine erste Kontaktaufnahme bzw. zu einer ersten Kontaktsitzung einladen.
14. Was geschieht wenn die Mediation scheitert oder wenn eine Partei aus der Mediation aussteigen will?
Es gibt nur einen einzigen Nachteil an der Mediation: Sie kann scheitern. Ansonsten existieren keine weiteren Nachteile oder "Falltüren". Was aber heisst das jetzt für die Parteien wenn die Mediation gescheitert ist? Muss dann der Konflikt, der Streit, das Problem für immer ungelöst bleiben? Nein, natürlich nicht! In etwa 10% bis 20% aller Fälle gibt es keine Einigung und die Mediation wird vorzeitig abgebrochen.
Und das heisst: 1. Der Rechtsweg steht allen Beteiligten immer noch offen und 2. Sie kennen Ihre Gegner jetzt differenzierter und der Konflikt mit all seinen Facetten ist Ihnen bewusster geworden. 3. Nach einer gewissen Wartezeit, kann man es noch einmal versuchen!
Mediationen die gescheitert sind haben fast immer den gleichen Ursprung. Sie sind zu spät gekommen. Der Konflikt ist eskaliert und eine nur einigermassen vernünftige Kommunikation war nicht mehr möglich.
15. Wer schreibt die Vereinbarung?
Sie beauftragen den Mediator oder sie schreiben die Vereinbarung selbst oder sie engagieren eine externe Person. Die Parteien entscheiden wer die Vereinbarung schreibt.
Unabhängig jedoch wer die Vereinbarung zu Papier bringt: Lassen Sie sie immer unabhängig, juristisch überprüfen. Ein paar zusätzliche "Augen" sehen mehr!
16. Ist eine Mediation eigentlich vertraulich
Eine Mediation ist vertraulich und unabhängig. Der Mediator ist nach den Standesregeln SDM-FSM zur Vertraulichkeit verpflichtet.
17. Die Mediation ist gescheitert. Kann ich den Mediator als Zeuge vor Gericht benennen?
Nein. Aussagen die die Parteien während des Mediationsverfahrens machen, Sitzungsprotokolle sowie Unterlagen die im Mediationsverfahren eingereicht wurden, können in einem nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nicht als Beweis verwendet werden. Die Parteien können den Mediator nicht als Zeuge vor Gericht benennen.